BMF: Referentenentwurf zur Änderung der Energie- und StromStDV
Die Energiesteuer- und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung sollen deshalb hinsichtlich der Begrifflichkeiten, Nachweisanforderungen und Verfahrensbestimmungen insbesondere zu folgenden Punkten einer Revision unterzogen werden:
– Die Vorschriften zur Beantragung der Steuerentlastungen nach § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz sollen ergänzend zu den fachlichen Vorgaben für die Nachweisführung über den Betrieb von Energiemanagementsystemen, Umweltmanagementsystemen oder – im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen – alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz in einer neu zu erlassenden Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie geändert werden.
– Die steuerliche Befreiung von verflüssigtem Erdgas für die gewerbliche Schifffahrt ist in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung künftig zu berücksichtigen. Der Umfang der Steuerbefreiung im Bereich der gewerblichen Schifffahrt soll darüber hinaus der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.
– In der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sind darüber hinaus insbesondere die Bestimmungen zur Beantragung und Nachweisführung für die Steuerentlastungen für KWKAnlagen entsprechend den gewandelten Vorgaben der neu gefassten §§ 53 bis 53b des Energiesteuergesetzes neu zu fassen.
– Außerdem sind weitere Klarstellungen zur besseren Verständlichkeit vorgesehen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern und die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen.
BMF, Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 25.4.2013 – III B 6 – V 8105/12/10001 :001
Volltext des Referenten-Entw.: siehe Zusatzmaterial rechts