BMF: Rabatt/Abschlag durch Pharmaunternehmen - umsatzsteuerliche Behandlung
Das BMF hat sich im Schreiben vom 14.11.2012 - IV D 2 - S 7200/08/10005 - zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Gewährung eines Rabatts bzw. der Abführung eines Abschlags aufgrund gesetzlicher Verpflichtung durch pharmazeutische Unternehmen (§ 130a SGB V und § 1 AMRabG) geäußert und den Abschn. 10.3 UStAE um folgenden Satz 7 ergänzt:
„Zahlungen des Herstellers auf Grundlage des § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) an die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und an die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften erfolgen außerhalb der Lieferkette und stellen deshalb keine Entgeltminderung dar."Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts