BMF: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.10.2010 – IV C 5 – S 2361/10/10002 – den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer 2011 bekanntgegeben. Bei der Aufstellung wurde für 2011 davon ausgegangen, dass in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) weiterhin 66 000 Euro und die BBG Ost 57 600 Euro (2010: 55 800 Euro) und der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung weiterhin 19,9 % beträgt, die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung bei 44 550 Euro (2010: 45 000 Euro) liegt, der ermäßigte Beitragsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 243 SGB V) um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 % und der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 44 %steigt.
Volltext des Schr.: // siehe Zusatzmaterialien