BMF: Programmablaufpläne für Lohnsteuerabzug 2012
Das BMF hat durch Schreiben vom 22.11.2011 – IV C 5 – S 2361/11/10005 – die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2012 bekannt gegeben. Das betrifft
– die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer
– die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2012 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) nach Inkrafttreten des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG),
– die Erläuterungen dazu.
Die Terminologie in den Programmablaufplänen berücksichtigt bereits die Regelungen des Verfahrens zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
Volltext des Schr.nebst Anlagen: siehe Zusatzmaterial rechts