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Steuerrecht
18.12.2012
Steuerrecht
BMF: Probezeit vor Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Das BMF hat auf die BFH-Urteile vom 28.4.2010 – I R 78/08, BB 2010, 2167 m. BB-Komm. Teckentrup – reagiert und die Probezeit wie folgt definiert: „Als Probezeit ist der Zeitraum zwischen Dienstbeginn und der erstmaligen Vereinbarung einer schriftlichen Pensionszusage (zusagefreie Zeit) zu verstehen. Der Zeitraum zwischen der Erteilung einer Pensionszusage und der erstmaligen Anspruchsberechtigung (versorgungsfreie Zeit) zählt nicht zur Probezeit.“
BMF, Schreiben vom 14.12.2012 – IV C 2 – S 2742/10/10001

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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