R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
03.04.2013
Steuerrecht
BMF: Prämien wertlos gewordener Optionen als Werbungskosten bei einem Termingeschäft

Durch Schreiben vom 27.3.2013 hat sich das BMF zur Frage der Abziehbarkeit von Prämien wertlos gewordener Optionen alsWerbungskosten bei einem Termingeschäft geäußert und damit zur Anwendung des BFH-Urteils vom26.9.2012 – IX R 50/ 09 – Stellung genommen. In diesem Urteil hat der BFH entschieden, dass das Recht auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil auch dann i. S. von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. beendet wird, wenn ein durch das Basisgeschäft indizierter negativer Differenzausgleich durch Nichtausüben der (wertlosen) Forderung aus dem Termingeschäft vermieden wird. Das BMF wendet das Urteil auf Fälle des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG nicht an.
Die Grundsätze des Beschlusses des BFH vom 24.4.2012 – IX B 154/10 (BStBl. II 2012, 454) zu den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Knock-out-Zertifikats sind dem BMF zufolge weiterhin für die Fälle des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. anwendbar.

BMF, Schreiben vom 27.3.2013 – IV C 1 – S 2256/ 07/10005 :013

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

stats