FG Münster: Nutzungsüberlassung eines Kontos – Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden
Das FG Münster hat durch Urteil vom 22.1.2010 – 6 K 4276/06 AO – entschieden: Derjenige, der dem Steuerschuldner ein Konto zur Nutzung überlässt, damit dieser betriebliche Forderungen einziehen kann, kann für Steuerrückstände im Wege des Wertersatzes durch Anfechtungs- und Duldungsbescheid gemäß § 191 AO in Anspruch genommen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: VII B 44/10).
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterial rechts