BMF: Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als
Sonderausgaben abziehbar. Der BFH hat diese Regelung für verfassungsgemäß
erachtet. Dagegen wurde keine Verfassungsbeschwerde erhoben. Die in dieser
Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können
daher keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb
durch Allgemeinverfügung vom 25.3.2013 diese Einsprüche und Änderungsanträge
zurückgewiesen.
BMF, Allgemeinverfügung vom 25.3.2013
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts