BMF: Nebenleistungen zu Übernachtungsumsätzen – Nichtanwendungserlass
Das BMF hat sich im Schreiben vom 4.5.2010 – IV D 2 – S 7100/08/10011 :009 – zu den Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 15.1.2009 – V R 9/06 – geäußert. Danach ist das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Verpflegungsleistung werde bis zum 31.12.2009 als selbständige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt (vgl. § 3a Abs. 1 UStG a. F.). Seit dem 1.1.2010 sei der Ort entscheidend, an dem die Verpflegungsleistung vom Unternehmer tatsächlich erbracht wird (§ 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG).
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