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Steuerrecht
29.02.2008
Steuerrecht
: MwSt - Neue Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen und ein neues Verfahren für Mehrwertsteuererstattungen

Gemäß der vom EU-Ministerrat am 12.2.2008 beschlossenen Richtlinie betreffend den Ort der Erbringung von Dienstleistungen gilt - anders als nach den derzeitigen Regelungen in Art. 43 ff. der Richtlinie 2006/112/EG - zukünftig als Grundregel, dass Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, nicht am Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers, sondern grundsätzlich dort besteuert werden, wo der Kunde ansässig ist. Dies gilt nicht für Dienstleistungen an private Verbraucher; hier bleibt es bei der Besteuerung am Ort des Dienstleistungserbringers. Die Neuregelungen sind ab dem 1.1.2010 anzuwenden.

Mit der ebenfalls am 12.2.2008 beschlossenen „Richtlinie des Rates zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige" wird das bisherige Verfahren zur MwSt-Erstattung für Unternehmen in der EU, die MwSt in Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind, vereinfacht und durch ein neues, rein elektronisches Verfahren ersetzt. Gegenüber Mitgliedstaaten, die Erstattungen verspätet vornehmen, haben Unternehmen zukünftig einen Zinsanspruch. Auch diese Regelungen gelten ab dem 1.1.2010, d. h. für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden.

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