BMF: Mitwirkungspflichten bei Außenprüfung
Das BMF hat Hinweise veröffentlicht, die der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügen sind. Sie betreffen die Rechte und die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen i. R. d. Außenprüfung, deren Beginn und deren Ergebnis sowie den Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit.
BMF, Schreiben vom 24.10.2013 - IV A 4 - S 0403/13/10001
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts