BFH: Mindeststeuersatz für in den USA ansässige beschränkt Steuerpflichtige verstößt nicht gegen Art. 24 Abs. 1 und 2 DBA-USA 1989 a. F. oder Art. XI des Freundschaftsvertrages
BFH , Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen I R 63/10 (Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 06.05.2010 - Aktenzeichen 13 K 6429/06 B; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ein in den USA ansässiger und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtiger amerikanischer Staatsbürger, der in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, darf mit diesen Einkünften dem in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 bestimmten Mindeststeuersatz unterworfen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GG Art. 3 Abs. 1; Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika Art. XI Abs. 1, 3 und 5; DBA-USA 1989 a.F. Art. 14 Abs. 1; DBA-USA 1989 a.F. Art. 24 Abs. 1 und 2; EStG 2002 § 1 Abs. 4; EStG 2002 § 49 Abs. 1 Nr. 3; EStG 2002 § 50 Abs. 3 Satz 2;
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