FG Niedersachsen: Mehrfachbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer – Vorlage an den EuGH
Mit Beschluss vom 2.4.2008 – 7 K 333/06 – hat das Niedersächsische FG dem EuGH die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der MwSt-Systemrichtlinie, wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenstündige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen? Nach Auffassung des FG wirkt die GrESt in den Fällen des sog. einheitlichen Leistungsgegenstands wie eine zusätzliche Umsatzsteuer auf Bauleistungen, was gegen dasgemeinschaftsrechtliche Gebot, Mehrfachbelastungen mit Umsatzsteuer zu unterlassen, verstoße.