BFH: Mehraufwendungen für Verpflegung für Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs
BFH , Urteil vom 19.01.2012 - Aktenzeichen VI R 23/11 (Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 7 K 1574/10 E (EFG 2011, 1516); ) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Soweit ein städtischer Feuerwehrmann auch verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus. | ||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5;
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