BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2012
Das BMF hat mit Schreiben vom 15.12.2011 - IV C 5 - S 2334/11/10005 - klargestellt, dass Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten sind. Die Sätze hat das BMF angehoben.