BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2014
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2014 sind – teilweise – durch die 6. SvEVÄndV vom 21.10.2013 (BGBl. I, 3871) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt derWert für Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2014 a) für ein Mittag- oder Abendessen 3 Euro, b) für ein Frühstück 1,63 Euro. Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR 2013 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom30.9.2013 (BStBl. I, 1279) hingewiesen.
BMF, Schreiben vom 12.11.2013 – IV C 5 – S 2334/13/10002
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts