Bundesrat: Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 beschlossen
Der Bundesrat hat am 5.11.2010 die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 (LStÄR 2011) passieren lassen. Die Richtlinien gelten für Lohnzahlungszeiträume ab 2011 sowie für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor 2011 anzuwenden sind. Wichtige Änderungen:
– Ermittlung des privaten Nutzungswertes für den Arbeitnehmer beim Firmenwagen durch die Fahrtenbuch-Methode (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 S. 8 ff. LStR)
– Mahlzeiten auf Dienstreisen durch den Arbeitnehmer mit weiteren Erleichterungen in R 8.2 Abs. 8 Nr. 2 LStR
– Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen imganzüberwiegendenbetrieblichenInteresse des Arbeitgebers darf auch der Arbeitnehmer bezahlen und sich anschließend vomArbeitgebererstattenlassen( R19.7 Abs. 1 S. 4 LStR)
– Anweisungen zur doppelten Haushaltsführung in R 9.11 (Umsetzung der BFH-Rechtsprechung zu den Wegverlegungsfällen)
– Streichung der Anweisungen zur Vermögensbeteiligung, da seit 2009 § 3 Nr. 39 EStG gilt.
Im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden die Abschnitte in den Lohnsteuer-Richtlinien 2011 zum Ausstellungsverfahren der Lohnsteuerkarte gestrichen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird jedoch erst für Lohnzahlungszeiträume ab 2012 möglich sein. Die hierzu benötigten Vorschriften für den Übergangszeitraum werden über das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) eingeführt.
Der Bundestag hatam28.10.2010 den Entwurf des JStG 2010 beschlossen; der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf am 26.11.2010 noch zustimmen.
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