BGH: Kenntnis- und Hinweispflichten des Steuerberaters in Bezug auf Rechtsprechung
Der BGH hat mit Urteil 23.9.2010 – IX ZR 26/09 – wie folgt entschieden: Der mit der Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten betraute Steuerberater braucht den Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Besteuerung erst hinzuweisen, sobald derBFHdahin lautende Bedenken in einer Entscheidung, die demSteuerberater bekannt sein muss, äußert.
Ein Steuerberater braucht eine nicht mit einem Leitsatz versehene Entscheidung des BFH, die lediglich in einer nicht amtlichen Entscheidungssammlung, aber in keiner der einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften abgedruckt wurde, vorbehaltlich anderer Hinweise nicht zu kennen. Versäumt es der Steuerberater, im Anschluss an die beratungsfehlerfreie Abgabe von Jahresumsatzsteueranmeldungen auf eine danach bekannt gewordene Rechtsprechungsänderung durch einen Antrag auf Neufestsetzung zu reagieren, so beginnt die Verjährung eines Ersatzanspruchs des Mandanten erst mit dem Ende der Festsetzungsfrist zu laufen.
Volltextdes Urteils: // siehe Zusatzmaterial