FG Münster: Keine Haftung für Steuerschulden eines Kleingewerbetreibenden
Das FG Münster hat durch rechtskräftiges Urteil vom 1.7.2010 – 3 K 2689/06 U – entschieden: Das Finanzamt ist nicht berechtigt, den Betriebsnachfolger eines nicht im Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden für dessen Steuerschulden gemäß § 25 HGB als Haftenden in Anspruch zu nehmen.
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterial rechts