FG Berlin-Brandenburg: Kein Verlustausgleich bei fehlerhafter Eintragung der Haftungssumme im Handelsregister
Das FG Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 3.4.2012 – 6 K 6036/08 –, rkr., entschieden: Wird eine fehlerhaft zu niedrig eingetragene Haftungssumme im Handelsregister berichtigt, führt das steuerrechtlich nicht zur Rückwirkung und bewirkt auch keine Ausgleichsfähigkeit der Verluste.
Volltext des Urteils: siehe Zusatzmaterial rechts