BMF: Investmentbesteuerung – BFH-Urteil vom 8.9.2010 – I R 90/09
Das BMF hat verdeutlicht, dass die Anrechnung der bei Veräußerung/Rückgabe eines Anteils an einem ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen erhobenen Kapitalertragsteuern denselben Regelungen unterliegt wie die Anrechnung bei anderen Kapitalerträgen. Die Anrechnung kann demzufolge nur insoweit erfolgen, als sie auf die bei der Veranlagung des Steuerpflichtigen oder – bei unentgeltlichem Erwerb – des Rechtsvorgängers erfassten Einkünfte entfällt.
BMF, Schreiben vom 17.12.2012 – IV C 1 – S 1980-1/11/10004
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts