BMF: Hinweise und Angaben in Rechnungen
Das BMF hat zu den Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das AmtshilfeRLUmsG Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst. Es hat sich dabei u. a. zum maßgeblich anzuwendenden Recht für die Rechnungserteilung geäußert und klargestellt, dass die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sei. Die Bezeichnung als „Gutschrift“ führe auch allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG, was sich auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auswirkt. Ferner äußert sich das BMF zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung.
BMF, Schreiben vom 25.10.2013 – IV D 2 – S 7280/12/10002
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts