FG Niedersachsen: Hauswirtschaftliche Leistungen als gewerbliche Einkünfte
FG Niedersachsen , Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen 10 K 258/10 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: 1. Zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit. 2. Erbringt ein Stpfl. hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen, führt das zu gewerblichen Einkünften. 3. Das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG steht nicht buchführungspflichtigen Stpfl. prinzipiell unbefristet zu; es kann nachträglich auch noch ausgeübt werden, wenn die Höhe des Gewinns zu schätzen ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 15;
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