BMF: Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken
Das BMF hat im Schreiben vom 11.3.2011 – IV A 5 – O 1000/07/10086-07 / IV A 3 – S 0321/07/ 10004 – die Grundsätze der Verwendung von Steuererklärungsvordrucken erläutert. Es geht dabei auf die Verwendung sowohl von amtlichen als auch von nicht amtlichen Vordrucken ein, ferner auf die Anwendung von Internetformularen und komprimierten Vordrucken.
--> Volltext des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts