BMF: Gleichlautende Ländererlasse zur voräufigen Feststellung des Einheitswerts und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Das BMF hat am 19.4.2012 – 2012/0202480 – die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.4.2012 zu Einheitswertfeststellungen und Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags bekannt gemacht; beides wird unter Vorläufigkeitsvorbehalt gestellt.
Volltext der Erl.: siehe Zusatzmaterial rechts