R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
22.02.2012
Steuerrecht
BMF: Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

Das BMF hat im Schreiben vom 9.2.2012 - IV C 2 - S 2706/09/10005 - bekannt gemacht: Für die Frage, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) bei ihren einzelnen Betrieben gewerblicher Art (BgA) auch nach Einführung der Doppik vom Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG Gebrauch machen kann oder ob die jPöR den Gewinn zwingend durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln hat, gilt, dass kein Ausschluss des Wahlrechts nach § 4 Abs, 3 EStG aufgrund Doppik anzunehmen ist und bei einem Dauerverlustbetrieb einer jPöR allein das Überschreiten der Umsatzgrenze nach § 141 Abs, 1 S. 1 Nr. 1 AO nicht zu einer Buchführungspflicht führt, wenn dieser mangels Gewinnerzielungsabsicht kein gewerbliches Unternehmen im Sinne dieser Norm darstellt.

Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts

stats