BMF: Gemeinnützigkeit von Selbstversorgungseinrichtungen
Das BMF hat sich im Schreiben vom 12.4.2011 – IV C 4 – S 0187/09/10005 :001 – zur Anwendung des BFH-Urteils vom 29.1.2009 – V R 46/06, BB 2009, 803 – wie folgt geäußert: Bei Selbstversorgungsbetrieben i. S. v. § 68 Nr. 2 Buchst. b AO, die bereits am 1.1.2010 bestanden haben, sollen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2012 keine nachteiligen Folgen aus dem BFH-Urteil vom 29.1.2009 – V R 46/06 – gezogen werden. Für nach dem 31.12.2009 gegründete Selbstversorgungsbetriebe gilt diese Übergangsregelung nicht. In diesen Fällen sind hinsichtlich der Anwendung des BFH-Urteils die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts