BMF: Geldwerter Vorteil für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer
Der BFH hat mit Urteil vom 15.5.2013 – VI R 44/ 11 – entschieden, dass die arbeitgeberseitige Gestellung eines Fahrers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte (ab 1.1.2014: erster Tätigkeitsstätte) dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führt, der grundsätzlich nach dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG) zu bemessen ist. Gemäß dem BMF-Schreiben sind die Grundsätze dieses Urteils im Lohnsteuerabzugsverfahren und im Veranlagungsverfahren zur Einkommensteuer allgemein anzuwenden. Das BMF nimmt Stellung zu Einzelfragen, insbesondere dazu, wie der geldwerte Vorteil zu ermitteln ist.
BMF, Schreiben vom 15.7.2014 – IV C 5 – S 2334/13/10003
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