FG Baden-Württemberg: Förmliche Zustellungen umsatzsteuerpflichtig?
Das FG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 26.4.2011 – 9 V 3795/10 – ernstliche Zweifel daran geäußert, ob Umsätze aus der förmlichen Zustellung gegen Postzustellungsauftrag nach § 33 PostG umsatzsteuerpflichtig sind. Denn nach § 4 Nr. 11b UStG a. F. (Streitjahr: 2009) sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG steuerfrei. Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten die von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachten Dienstleistungen und dazugehörige Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme von Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen von der Umsatzsteuer. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: V B 59/11).
Volltext des Beschl.: siehe Zusatzmaterial rechts