BMF: Ertragsteuerliche Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen
Mit Schreiben vom 12.2.2009 – IV C 6 – S 2246/ 08/10001 – hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von ärztlichen Laborleistungen zwischen denjenigen Leistungen eines niedergelassenen Laborarztes und denjenigen von Laborgemeinschaften unterschieden. Bei Letzteren ist wiederum nach Laborleistungen an Mitglieder und an Nichtmitglieder zu differenzieren. Erster erzielt danach Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Bei Leistungen von Laborgemeinschaften an Mitglieder besteht eine Mitunternehmerschaft, wenn sie Gewinne erzielt. Sonst liegt eine Kosten-/Hilfsgemeinschaft vor. Bei Leistungen von Laborgemeinschaften an Nichtmitglieder ist zu prüfen, ob eine eigenverantwortliche Tätigkeit der Laborgemeinschaft unter Berücksichtigung der Zahl der Angestellten und der durchgeführten Untersuchungen noch gegeben ist.
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