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Steuerrecht
25.03.2010
Steuerrecht
BMF: Erstattungsverfahren für Sammelantragsverfahren

Das BMF hat durch Schreiben vom 19.3.2010 – IV C 1 – S 2410/10/10001 – klargestellt: Korrekturen von Sammelanträgen i. S. d. § 45 Abs. 1 EStG sind in der bis 31.12.2009 anzuwendenden Fassung ab dem 1.1.2011 ausschließlich im Erstattungsverfahren i.S.d. § 44b Abs. 6 S. 1 bis 3 EStG vorzunehmen. Korrekturen vor diesem Zeitpunkt haben nach § 45b Abs. 1 EStG zu erfolgen. Ab dem 1.1.2011 sind ferner Erstattungen für Kapitalerträge, die vor dem 1.1.2010 zugeflossen sind und bisher dem Sammelantragsverfahren unterfielen im Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 6 S. 1 bis 3 EStG durchzuführen. Sammelanträge i. S d. § 45b Abs. 1 EStG in der bis 31.12.2009 geltenden Fassung können letztmals bis zum Jahresende 2010 beim BZSt eingereicht werden.
 
Volltextdes Schr.: // siehe Zusatzmaterialien rechts

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