LfSt Bayern: Erstattungs-, Vergütungsansprüche, Abtretung, Verpfändung
Das LfSt Bayern hat sich durch Erlass vom 15.7.2010 – S 0166.2.1. – 16/3 St42 – dahingehend geäußert, dass Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis abgetreten oder verpfändet werden können.
Volltext des Erl.: s. Zusatzmaterial rechts