BMF: Erleichterungen für Trennung der Bemessungsgrundlage
Durch Schreiben vom15.9.2009 – IV B 8 – S 7390/ 09/10002 – hat das BMF Unternehmern, die steuerfreieUmsätze nach§ 4Nr. 3UStGausführen, die Trennung der Bemessungsgrundlage erleichtert. Das betrifft Spediteure, Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter und Umschlagunternehmer. Sie müssen nur noch steuerpflichtige Umsätze nach dem 31.12.2008 von den gesamten übrigen in Rechnung gestellten Beträgen trennen, nicht mehr hingegenauchdie steuerfreienUmsätze. Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass abweichende Regelungen in Abschn. 259 Abs. 18 und 19 UStR nicht mehr anzuwenden sind.