BMF: Entwurf ErbStR 2011
Das BMF hat zum Entwurf der ErbStR 2011, welche die ErbStR 2003 ersetzen sollen, eine Anhörung der Bundesressorts, Länder und Verbände eingeleitet. Diese haben bis zum 2.9.2011 die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abzugeben. Die ErbStR 2011 tragen im Wesentlichen den Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen – z. B. durch das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 – Rechnung. Insoweit werden die ErbStR 2011 grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.
(News BMF vom 9.8.2011)
Volltext des Entw.: siehe Zusatzmaterial rechts