BMF: Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von DBA nach dem Kontrollmeldeverfahren
Durch Schreiben vom 20.5.2009 – IV B 5 – S 2411/ 07/20021 – hat das BMF für die Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren für Kapitalerträge nach § 50d Abs. 6 EStG klargestellt: Das BZSt kann den Schuldner ermächtigen, dieses Verfahren anzuwenden. Dabei unterlässt dieser den Steuerabzug bei Gläubigern, die in einem DBA-Staat ansässig sind, undübersendet statt dessendemBZSt für jeden von ihnen eine Jahrskontrollmeldung. Das Schreiben zeigt auf, für welche Kapitalerträge i. S. d. § 43 EStG dies gilt undwelche Angaben die Kontrollmeldung enthalten muss. Die Haftung gem. § 44 Abs. 5 S. 1 EStG bleibt unberührt. Die Vordrucke sind beimBZSt erhältlich.
Die Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens wird von BZSt durch Bescheid erteilt – im Allgemeinen unbefristet, aber unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Die Ermächtigung kann auch mit Auflagen verbunden werden.
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