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Steuerrecht
26.03.2010
Steuerrecht
FG Hamburg: Einnahmeerzielungsabsicht bei Beteiligung an Immobilienfonds

Das FG Hamburg hat durch Urteil vom 15.12.2009 – 2 K 247/08 – entschieden: Die Vermutung der Einnahmenberschusserzielungsabsicht gem. § 21 Abs. 1 EStG gilt grundstzlich auch bei einer Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds. Das FG stellt ferner klar, dass allein aus dem Umstand, dass in dem Anlageprospekt eine Ertragsplanung nur fr 20 Jahre mit einer anschließenden Liquidationsphase vorgenommen wurde, nicht den Schluss rechtfertige, dass eine von vornherein zeitlich begrenzte Beteiligung beabsichtigt war und deshalb auch nur dieser Zeitpunkt einer Prognoseberechnung zugrunde zu legen ist.

Volltext des Urteils:  s. Zusatzmaterial rechts

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