BMF: EigZulG; Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 17.1.2008 in der Rechtssache C-152/05
BMF, 13.3.2008 - IV C 1 - EZ 1000/08/10001
Das BMF reagiert auf das Urteil des EuGH C-152/05 und bestimmt in seinem Schreiben, dass abweichend von § 2 Satz 1 EigZulG bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Anspruchsberechtigten auch die Herstellung oder Anschaffung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen eigenen Hauses oder einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen Eigentumswohnung im Sinne des EigZulG begünstigt. Unter den gleichen Voraussetzungen wird die Eigenheimzulage für in Mitgliedstaaten des EWR belegene Häuser oder Eigentumswohnungen gewährt, soweit Amtshilfeabkommen bestehen. Der EuGH hat entschieden, dass die gesetzlichen Vorschriften mit dem Grundsatz der Freizügigkeit (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) unvereinbar sind.
Volltext des Urteils: //BB ONLINE BBL2008-639-6