FG Münster: Differenzbesteuerung beim Verkauf von Anlagevermögen
Das FG Münster hat im Urteil vom 18.5.2010 - 15 K 4411/06 U - entschieden: Die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist auch dann anwendbar, wenn der Unternehmer gelegentlich zum Anlagevermögen gehörende, gebrauchte Gegenstände veräußert. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
(PM FG Münster vom 15.6.2010)
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterialien rechts