R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
22.01.2010
Steuerrecht
FG Köln: Dienstwagen – Bewertung des geldwerten Vorteils

Das FG Köln hat durch Urteil vom 22.10.2009 – 10 K 1476/09 – entschieden: Wenn die tatsächliche Dienstwagen-Nutzung zu Lasten des Arbeitnehmers von der in § 8 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG typisierend angenommenen Nutzung von 15 Tagen im Monat erheblich abweicht (im Streitfall 45 % von der der Bemessung des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG zugrunde liegenden typisierenden Annahme des Nutzungsumfang), muss für die Ermittlung des geldwerten Vorteils des Dienstwagens die tatsächliche Nutzung des Pkw herangezogen werden. Diese Abweichung rechtfertigt es, eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten vorzunehmen. Unerheblich war, dass kein Fahrtenbuch geführt bzw. vorgelegt wurde. Denn die Führung eines Fahrtenbuches allein für die Wege zur Arbeitsstätte zu fordern, entspricht weder dem Gesetzeszweck noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterialien rechts

stats