IDW: Das IDW fordert eine Nachbesserung der Erbschaftsteuerreform
Einzelne Vorschriften des geplanten Gesetzes laufen nach Auffassung des IDW dessen Zielsetzung zuwider. So entspreche der vorgesehene einheitliche Kapitalisierungssatz von ca. 9 % zur Bewertung des Betriebsvermögens und der Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften nicht den Forderungen des BVerfG nach einer marktwertorientierten Unternehmensbewertung. Regelung werde deshalb zu verfassungswidrigen Überbewertungen führen. Das IDW schlägt stattdessen vor, einen einheitlichen Kapitalisierungszinssatz nur in einem vereinfachten Ertragswertverfahren vorzusehen und dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, einen tatsächlich niedrigeren Unternehmenswert nachzuweisen.
Für nicht hinnehmbar hält das IDW auch die vorgesehene Behaltefrist von 15 Jahren für die Fortführung des Betriebes. Das IDW fordert, die Behaltefrist auf 10 Jahre zu kürzen und ein echtes Abschmelzungsmodell einzuführen, das berücksichtigt, in welchem Jahr der Behaltefrist die Veräußerung erfolgt.
Kritisiert wird außerdem die mögliche Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Einkommensteuer: So führt etwa die Veräußerung von Betrieben innerhalb der Behaltefrist zu einer höheren Erbschaftsteuer- und daneben zu einer Einkommensteuerbelastung, ausgelöst durch eine Aufdeckung der im Betrieb enthaltenen stillen Reserven.
Quelle: www.idw.de, 3.3.2008