BMF: DBA Ungarn
Am 28.2.2011 wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterschrieben. Es ist noch nicht in Kraft getreten.
(PM BMF vom 28.2.2011)
Volltext des DBA: siehe Zusatzmaterial rechts