BMF: DBA-USA Verständigungsvereinbarung bzgl. Pensionsfonds
Das BMF hat durch Schreiben vom 12.4.2012 – IV B 5 – S 1301-USA/09/10001 – folgende Verständigungsvereinbarung bzgl. des DBA-USA bekannt gemacht: Nach Art. 10 Abs. 11 DBA-USA umfasst der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Pensionsfonds“ auch Personen, die zugunsten einer oder mehrerer Pensionsfonds Einkünfte erzielen. Die Vereinbarung stellt klar, dass zu diesen Personen auf deutscher Seite sowohl Einrichtungen gehören, die Vermögen verwalten, die ausschließlich zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen verwendet werden dürfen, selbst wenn das Vermögen nach § 39 Abs. 2 AO steuerlich einer anderen Person zuzurechnen ist, als auch Spezialsondervermögen i. S. d. InvG, die ausschließlich zu dem Zweck errichtet worden sind, Vermögenswerte eines Pensionsfonds zu verwalten.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts