BMF: DBA Schweiz
Das BMF hat sich im Schreiben vom 29.6.2011 – IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015 :005 – zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern im internationalen Transportgewerbe nach Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz geäußert. Dabei wird auf die vom 9./16.6.2011 getroffene Verständigungsvereinbarung zum DBA i. d. F. des Revisionsprotokolls vom 12.3.2002 Bezug genommen. Die Verständigungsvereinbarung ist am 17.6. in Kraft getreten. Wenn Steuerpflichtige entsprechend der Ziffer 2b der Vereinbarung eine von der hälftigen Aufteilung abweichende Aufteilung beantragen und hierfür Daten der schweizerischen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vorlegen, ist zu berücksichtigen, dass das elektronische Erfassungsgerät die Fahrleistung des Fahrzeugs ermittelt.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts