BMF: Billigkeitsregelung für die Auszahlung von Kleinbeträgen beim KSt-Guthaben
Schr. v. 21.7.2008 – IV C 7 – S 2861/07/10001 Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung durch das Steuerbürokratieabbaugesetz gilt für die Anwendung des § 37 Abs. 5 KStG i.d.F. des JStG 2008 (BGBl. I S. 3150), dass der festgesetzte Anspruch auf Auszahlung des KSt-Guthabens aus Billigkeitsgründen in einer Summe auszuzahlen ist,wenn er nichtmehr als 1000EUR beträgt.