BMF: Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
Gemäß § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben. Er ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2014 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,59 Prozent errechnet.
BMF, Schreiben vom 2.1.2014 – IV D 4 – S 3102/07/10001
Volltext: siehe Zusatzmaterial unten