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Steuerrecht
31.05.2013
Steuerrecht
BMF: Bewertung von Sachbezügen

Das BMF hat zum Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen Stellung genommen.

Nach Ansicht des BFH ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung berechtigt, den geldwerten Vorteil wahlweise nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten zu lassen. Bei Anwendung des § 8 Abs. 2 EStG ist der Vergleichspreis grds. der „günstigste Preis am Markt". Endpreis i. S. d. § 8 Abs. 3 EStG ist der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte (BFH, 26.7.2012 - VI R 30/09 - und - VI R 27/11 -). Das BMF ordnet an, diese BFH-Urteile über den jeweils entschiedenen Einzelfall hinaus entsprechend den Regelungen in diesem BFH-Schreiben anzuwenden. Das anderslautende BMF-Schreiben vom 28.3.2007 (BStBl. I 2007, 464) wird aufgehoben.

BMF, Schreiben vom 16.5.2013 - IV C 5 - S 2334/07/0011

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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