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Steuerrecht
22.01.2009
Steuerrecht
BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Das BMF gibt imSchreiben vom20.1.2009 – IVC 2 – S 3104/09/10001 – die Vervielfältiger für die Bewertungsstichtage nach dem 1.1.2009 bekannt, die nach der am 22.8.2008 veröffentlichten Sterbetafel 2005/2007 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden. Er betrifft den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von 1 Euro. Zwischenzinsen und Zinseszinsen sind mit 5,5% errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise. Die hierzu bisher verwendete Anlage 9 zu § 14 BewG wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I 2008, 3018) aufgehoben.

Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterialien rechts

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