BMF: Berufliche Tätigkeit außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers
Das BMF hat durch Schreiben vom 21.12.2009 – IV C 5 – S 2353/08/10010 – zur Anwendung der BFH-Urteile vom 10.7.2008 – VI R 21/07 – und vom 9.7.2009 – VI R 21/08 – Stellung genommen. Mit dem Schreiben werden Ausführungen zu der Frage gemacht, wann eine berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers eine Auswärtstätigkeit begründet und wann sie an einer regelmäßigen Arbeitsstätte erfolgt. Beispiele verdeutlichen die Auffassung der Finanzverwaltung.
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