FG Köln: Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch Computer-Fax unwirksam
Das FG Köln hat durch Urteil vom 5.11.2009 – 6 K 3931/08 – entschieden: Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang.
Volltextdes Urteils: siehe Zusatzmaterialien rechts
-->Vgl. auch FG Köln, 11.3.2009 – 5 K 1396/05:
Ein Fax ist dann kein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt, wenn das Empfangsgerät keine elektronische Aufzeichnung ermögliche; Revision eingelegt unter dem Az: X R 22/09.