BMF: Befreiung von USt-Voranmeldung
Das BMF hat im Schreiben vom 31.8.2012 – IV D 3 – S 7346/12/10002 – die „begründeten Einzelfälle“ konkretisiert, nach denen die Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung unterbleibt. Abschnitt 18.2 Abs. 2 S. 3 UStAE wird nunmehr wie folgt gefasst: „Die Befreiung unterbleibt in diesen Fällen nur in begründeten Einzelfällen (z. B. bei nachhaltiger Veränderung in der betrieblichen Struktur oder wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint oder im laufenden Jahr mit einer wesentlich höheren Steuer zu rechnen ist).“
(Quelle: BMF online)
Volltext des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts